Es gibt viele Gründe, warum man als Empfänger von Sozialhilfe einen Umzug in eine neue Wohnung in Erwägung ziehen muss. Dabei fällt es einem als Hartz 4 Empfänger durchaus schwer so einen Umzug mit eigenen Mitteln zu stemmen.
Neben der Mietkaution, kann ein Großteil der Kosten für einen Hartz 4 Umzug, vom Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich schon vor dem Umziehen darum bemüht die erforderlichen Behördengänge zu machen.
Es ist daher wichtig, dass Sie sich bereits lange vor dem eigentlichen Umzug in die neue Wohnung um Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen kümmern und diese Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter per Antrag vorlegen.
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